Für den Sport in Sportanlagen (geschlossene Räume) gilt die 2G-Plus-Regel (mit negativem Test- oder Booster-Nachweis).
Alternativ zur 2G-Plus-Regel kann auf die 2G-Regel zurückgegriffen werden, wenn die Kapazität auf eine Person pro 10 Quadratmeter Fläche eingeschränkt wird.
Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sporttreiben. Soweit möglich, sollte zudem ausreichend Abstand – also mindestens 1,5 Meter – gehalten werden.
Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gelten die 2G-Regeln. In Duschen und Umkleiden gilt 2G-Plus.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden gilt die 2G-Plus-Regelung. Auch am Sitzplatz muss eine FFP2-Maske getragen werden. Es muss eine möglichst digitale Datenerhebung erfolgen.
Wenn die Kapazität auf 70% begrenzt wird, gilt 2G – zusätzliche Tests sind dann nicht notwendig.
Beschlüsse des SFL-Vorstandes (10.01.22):